Gering investive Lösungen für Wohnen und Gewerbe

Gegen die politische Zitterpartie

Geringinvestive Lösungen im Rahmen des Heizungsgesetzes

Das „Heizungsgesetz“ hat den Bundestag und den Bundesrat passiert und beinhaltet eine Vielzahl von Änderungen im Gebäude Energie Gesetz (GEG) und weiteren Vorschriften.

Ein eigener § 71d Anforderungen an die Nutzung einer Stromdirektheizung definiert die Randbedingungen bei denen eine einfache Nutzung einer Stromheizung möglich ist.

Die wesentlichen Punkte zur Nutzung von Infrarotheizungen sind

  • Im Neubau bei Unterschreitung des geforderten Wärmeschutzes* um mindestens 45 Prozent, z.B. Niedrigenergie und Passivhäusern

  • Im Bestand bei Unterschreitung des geforderten Wärmeschutzes* von 30 Prozent (* nach den §§ 16 und 19)

  • Beim Austausch bestehender einzelner Einzelraum-Stromdirektheizungen

  • Als dezentrales Heizungssystem zur Beheizung von Gebäudezonen mit einer Raumhöhe von mehr als 4 Metern

  • In Wohngebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen der Eigentümer eine Wohnung selbst bewohnt

Elektrischer Heizkörper im Bereich des Fensters mit integrierter Zeitschaltuhr, Wochenprogramm und Fensteröffnungserkennung.

Betriebs- und Planungssicherheit

Die Diskussion im Bundesrat hat deutlich gemacht, dass als nächstes die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die kommunale Wärmeplanung verabschiedet werden müssen.

Gerade bei der in vielen Orten und Gemeinden noch nicht erstellen kommunalen Wärmeplanung, ist eine Lösung mit Stromdirektheizungen eine zukunftssichere Lösung, die ein Planungssicherheit und eine Betriebssicherheit gewährleistet. Besonders in Verbindung mit stromerzeugenden Systemen kann der Nutzer eine hohe Autarkie erreichen.

Die verabschiedete Version (Bundesratsdrucksache 415/23) des „Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches, zur Änderung der Verordnung über Heizkostenabrechnung, zur Änderung der Betriebskostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung“ ist unter https://www.bundesrat.de/bv.html?id=0415-23 verfügbar.

Turnhalle mit Industrie-Infrarotstrahler IR zur Beheizung

Heizung defekt was tun?

Wenn eine Heizung defekt ist, kommen nun zwei Herausforderungen auf den Nutzer zu, welches System verwende ich und dann noch die große Unsicherheit aufgrund der fehlenden kommunalen Wärmeplanung nach der Erfüllung der gesetzlichen Randbedingungen.

Welche Alternativen sind gesetzlich zulässig und vor allem schnell umsetzbar?

Der Gesetzgeber ermöglicht für die selbst bewohnten 1-2 Familienhäuser mit dem Einbau einer Stromdirektheizung z.B. einer Infrarotheizung eine wirtschaftliche und unter Komfortbedingungen optimale Lösung. Verbunden mit der eigenen Produktion von Strom auf dem Dach und einem Stromspeicher eine wirtschaftliche und kostengünstige Alternative.

Infrarotheizungen können auf unterschiedlichste Weise installiert werden. Deckenelemente, verbunden mit Beleuchtungslösungen, oder dezent im Wandabschluss. Hier können Lösungen unabhängig von der derzeitigen Installation gewählt werden, es wird lediglich ein Elektroanschluss benötigt.